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Neubesetzung des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts

Veröffentlicht am: 19. Februar 2026
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M. Giering/ Erzbistum Hamburg

Der Hamburger Erzbischof Dr. Stefan Heße hat am Donnerstag, 19. Februar, im Rahmen einer Feierstunde die neuen Richterinnen und Richter am Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgericht begrüßt und die aus dem Gericht ausgeschiedenen Personen verabschiedet.

Im Januar dieses Jahres war die Amtszeit der amtierenden Richterinnen und Richter am Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgericht erster Instanz mit Sitz in Hamburg abgelaufen, woraufhin die Posten neu besetzt wurden.

Besonders gewürdigt hat der Erzbischof die Verdienste von Frau Roswitha Stöcke-Muhlack, die seit Errichtung des Gerichts 20 Jahre lang dessen Vorsitzende war und nun auf eigenen Wunsch aus dem Gericht ausgeschieden ist. Ihr folgt Herr Thomas Schrader als neuer Vorsitzender nach. Frau Britta Kriesten, die bisherige stellvertretende Vorsitzende, wird ihr Amt fortführen.

Ihnen allen dankte Erzbischof Heße für Ihre Arbeit und wünschte beruflich wie persönlich alles Gute. Außerdem betonte er, wie bedeutsam ehrenamtliches Engagement in allen Bereichen der Kirche sei, auch am Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgericht: Die Richterinnen und Richter tun ihren Dienst dort alle ehrenamtlich.

In seiner Ansprache betonte der Erzbischof die Bedeutung funktionierender Gerichte in Zeiten, in denen auf der politischen und zeithistorischen Weltbühne zunehmend der Verlust regelbasierten Handels beklagt werde. Das Kirchliche Arbeitsgericht diene der Schaffung und Bewahrung von Rechtsfrieden. Rechtsgrundlagen und Rechtsgewährung seien Garanten für das Funktionieren von Institution und Mensch.

Das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht (GKAG) wurde im Jahr 2005 durch die Erzbistümer Berlin und Hamburg, sowie die Bistümer Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hildesheim, Magdeburg und Osnabrück und ergänzend durch den Oldenburgischen Teil des Bistums Münster errichtet. 2024 wurde die Zuständigkeit des GKAG um den Jurisdiktionsbereich des katholischen Militärbischofs für die deutsche Bundeswehr erweitert. Es ist das flächenmäßig und von der Zuständigkeit für neun (Erz-)Diözesen einschließlich der Militärseelsorge das größte kirchliche Arbeitsgericht in Deutschland. Das GKAG klärt arbeitsrechtliche Fragen und Konflikte im kirchlichen Dienst.

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