Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt hat im Erzbistum Hamburg eine besonders hohe Priorität. Sie wird als Grundhaltung verstanden, die die Rechte von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen achtet, aktiv fördert und durchsetzt. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt bedeutet, dass die für den Schutz Verantwortlichen bereit sind, hinzuschauen, Gefährdungssituationen ernst zu nehmen und verantwortungsbewusst zu handeln.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Einrichtungen und Diensten katholischer Träger sowie Pfarrgemeinden im Erzbistum Hamburg, die für die Situation betroffener Kinder, Jugendlicher und erwachsener Schutzbefohlener sensibilisiert sind, können durch sicheres Handeln im Umgang mit der Vermutung und dem Wissen von sexualisierter Gewalt dazu beitragen, diese zu beenden und Betroffene zu schützen.