Im Herbst 2022 hat die Deutsche Bischofskonferenz die Grundordnung für den kirchlichen Dienst, die Grundlage für das kirchliche Arbeitsrecht, reformiert:
Wie Arbeitnehmer_innen privat leben und wen sie lieben, ist ihre Privatangelegenheit und wird vom Dienstgeber nicht bewertet. Daher spielt Ihr Privatleben, Ihre sexuelle Orientierung oder Ihre geschlechtliche Identität keine Rolle bei einer Anstellung bei uns im Erzbistum Hamburg.
In der Grundordnung Art.3, Nr. 2 steht: „Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung. Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein.“