Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat sich bei seiner Sitzung am 23. Januar 2024 mit dem weiteren Verlauf der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode befasst.
Der Reflexionsbericht des Erzbistums Hamburg zur Synodalität wurde erarbeitet.
Auf Grundlage eines ersten zusammenfassenden Berichtes der Weltsynode (Synthesebericht der Bischofssynode) wurden fünf Fragestellungen an die Diözesen formuliert, die in einem maximal fünfseitigen Reflexionsbericht bis zum 31. März 2024 beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz einzureichen sind.
Um eine möglichst hohe Beteiligung der Katholik_innen des Erzbistums Hamburg zu gewährleisten, wurde zum einen auf der Homepage des Erzbistums eine Abfrage geschaltet, zum anderen wurde der Diözesanpastoralrat, in dem Vertreter_innen aus allen relevanten Bereichen und Gremien des Erzbistums sitzen, durch den Themenausschuss „Synodalität“ in die Erarbeitung maßgeblich einbezogen. Den Prozess koordinierten die Abteilungsleitung der Pastoralen Dienststelle in Zusammenarbeit mit dem Bischofshaus.
Aus den diözesanen Berichten wird eine achtseitige Zusammenfassung erstellt, die im Ständigen Rat im April 2024 von den Bischöfen besprochen wird und bis zum 15. Mai 2024 nach Rom gesendet wird.
Die erarbeitete Rückmeldung aus dem Erzbistum Hamburg finden Sie hier.