Die Abschiebehafteinrichtung Glückstadt ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Einrichtung kann aktuell bis zu 42 Personen aufnehmen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und für die eine Abschiebung angeordnet wurde. Die spätere Auslastungsgrenze wird bei 60 Plätzen liegen.
Erzbischof Stefan hat die Einrichtung besucht, um mit den dort inhaftierten Menschen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen. So konnte sich der Erzbischof einen Eindruck von der Situation vor Ort machen.
Erzbischof Stefan: „Die Kirchen sehen die Abschiebehaft grundsätzlich kritisch; denn hier wird Menschen, die keine Straftat begangen haben, die Freiheit entzogen. Umso wichtiger ist es, dass Menschen in der Abschiebehaft nicht allein sind und Begleitung erfahren – sei es durch psychologischen Beistand, Gesprächs- und Seelsorgeangebote oder soziale Beratung. Allen, die den Inhaftierten zur Seite stehen, möchte ich meine aufrichtige Anerkennung und Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit ausdrücken. Hier sind vor allem Empathie und Verständnis für die komplexen Situationen gefragt, mit denen sie konfrontiert sind. Die von Abschiebung betroffenen Menschen tragen ihre eigene bewegende Geschichte mit sich. Auch nach ihrer Ausreise haben wir weiter dafür Verantwortung, dass ihnen ein Leben in Sicherheit und Würde möglich ist.“
Aus staatlicher Sicht dient die Abschiebehaft der Gewährleistung einer reibungslosen Ausreise. Die Inhaftierten können eine Sozialberatung in Anspruch nehmen, die auch Fragen der Ankunft und Re-Integration im Herkunftsland berücksichtigt.