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Kirchenvorstand

Veröffentlicht am: 6. März 2024
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Der Kirchenvorstand wird von den Mitgliedern der Pfarrei gewählt. Im Kirchenvorstand sind ebenfalls der Pfarrer sowie ein Vertreter des Pfarrpastoralrates und ggf. ein Kaplan vertreten.

Der Kirchenvorstand

  • verständigt sich mit dem Pfarrpastoralrat über die Kernpunkte seelsorglicher und pastoraler Arbeit (Abgleich was ist wünschenswert – was ist finanziell realisierbar)
  • stellt über die Haushaltsplanung den Rahmen für die Pastorale Arbeit und die Tätigkeiten der Fachausschüsse
  • steuert das Verwaltungsgeschehen in der Pfarrei

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) festgelegt. Dazu zählen u.a.:

  • Sicherstellung, dass das Pastoralkonzept der Kirchengemeinde durch das Verwaltungshandeln unterstützt wird
  • Vermögens- und verwaltungsbezogene Angelegenheiten der Pfarrei, welche nicht explizit Fachausschüssen übertragen sind
  • Berufung der Mitglieder der Fachausschüsse
  • Koordination der Zusammenarbeit mit und zwischen den Fachausschüssen
  • Strategische Immobilienplanung
  • Beschluss des jährlichen Haushaltsplans
  • Beschluss über den Jahresabschluss aller Einrichtungen der Pfarrei (inkl. Kita)
  • Sämtliche Entscheidungen hinsichtlich leitender Mitarbeiter
  • Umsetzung geeigneter Kontrollinstrumente zum Schutz der Pfarrei und ihres Vermögens
  • Führung des Vermögensverzeichnisses

Fachausschüsse

Die Mitglieder der Fachausschüssen werden vom Kirchenvorstand besetzt. Eine vorherige Aufstellung in den Kandidatenpool ist notwendig, um ein Amt zu übernehmen.

Die Fachausschüsse

  • entscheiden im gesetzten Rahmen und jeweiligen Zuständigkeiten selbstständig.
  • berichten an den Kirchenvorstand und untereinander
  • erhalten Unterstützung durch die Mitarbeitenden ihrer Pfarrei, durch die Delegation von operativen Aufgaben an die Verwaltungskoordination.

Die Aufgaben der Fachausschüsse sind in der Zuständigkeitsordnung des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes festgelegt.

Der Fachausschuss Finanzen kümmert sich um folgende Themen:

  • Sicherung Wirtschaftlichkeit der Pfarrei
  • Haushaltsplanung
  • Jahresrechnung
  • Unterjährige Budgetkontrolle
  • Liquiditätsplanung
  • Fundraising
  • Gebäudebewirtschaftung (Mietobjekte, Energieverträge)
  • Investitionen in z.B. Mobiliar oder IT

Der Fachausschuss Bau kümmert sich um folgende Themen:

  • Vorschläge zur strategischen Entwicklung kirchengemeindlicher Immobilien
  • Jährliche Begehung aller Immobilien
  • Instandsetzungen und Instandhaltungen der kirchlichen Gebäude
  • Verkehrssicherung der kirchlichen Gebäude
  • Beauftragung von Architekten, Ingenieuren und Handwerkern
  • Rechnungsprüfung Baubereich

Der Fachausschuss Personal kümmert sich um folgende Themen:

  • Strategische Personalplanung für alle Mitarbeitenden außerhalb der Kitas
  • Erstellung des Stellenplans
  • Einstellung, Leitung und Weiterbildung von Mitarbeitenden (Dienstvorgesetzter)
  • Sicherstellung der Personalverwaltung
  • Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung
  • Vereinbarung von Ehrenamtspauschalen und Aufwandsentschädigungen

Der Fachausschuss Kita kümmert sich um folgende Themen:

  • Weiterentwicklung des religionspädagogischen Konzeptes
  • Ansprechpartner für Betreiber oder in Eigenregie:
    • Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Kitas
    • Haushaltsplanung
    • Jahresrechnung
    • Personalplanung und -maßnahmen
  • Betreiben Sie Ihre KiTas in Zusammenarbeit mit dem Generalvikariat? Dann übernimmt die Abt. KiTa die Aufgaben des KiTa-Ausschusses. Die Pastorale Anbindung der KiTas erfolgt über die Pastoralgremien.
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