Wesentlicher Aspekt der Vermögens- und Immobilienreform des Erzbistums Hamburg ist die Verringerung des Immobilienbestandes in den Pfarreien und auf Bistumsebene. Durch gezielte Maßnahmen und effiziente Immobilienkonzepte sollen zukunftsweisende Lösungen gefunden und finanzielle Freiräume für die Seelsorge und die Aufgaben geschaffen werden. Dabei stehen alle rund 800 Immobilien Gebäude auf dem Prüfstand. Im Sommer 2021 wurde damit begonnen, alle diese Immobilien der Pfarreien und des Erzbistums in Primär- und Sekundärimmobilien zu unterteilen. Die Unterscheidung ist im Rahmen eines transparenten und geistlichen Prozesses innerhalb der Pfarrei getroffen worden.
Primärimmobilien sind Immobilien, die eine derzeit erforderliche Voraussetzung für die Umsetzung des kirchlichen Sendungsauftrags auf pfarreilicher Ebene bilden und demnach wichtig für die Arbeit der Pfarreien vor Ort sind.
Sekundärimmobilien sind zur künftigen Umsetzung des kirchlichen Sendungsauftrags nach Maßgabe der pastoralen Bedarfe wünschenswerte, jedoch nicht erforderliche Immobilien für die Arbeit der Pfarreien vor Ort und sollen entwickelt, verpachtet oder veräußert werden.
Die Umsetzung der in den Pfarreien erarbeiteten und vom Erzbistum freigegebenen Immobilienkonzepte soll bis zum Jahr 2030 erfolgen. Voraussichtlich werden etwa 50 Prozent, das sind etwa 350 bis 400 Objekte als Sekundärimmobilien identifiziert und eingestuft. Unterstützt werden die Pfarreien bei der Prüfung und Festlegung einer sinnvollen Nachnutzung von der Abteilung Immobilien und Bau, Referat Bauprojektentwicklung des Erzbistums Hamburg.
Während der Umsetzungsphase werden die Pfarreien ebenso durch zwei Umsetzungsbegleiter, die dem Referat Bauprojektentwicklung zugeordnet sind, unterstützt. Dabei werden auch geeignete Immobilienberater mit unterschiedlichen Schwerpunkten, insbesondere im Erbbaurecht, der Projektentwicklung und der Vermarktung hinzugezogen.
Es wird beabsichtig diese Immobilien (Kirchengebäude, Gemeindehäuser, ehemalige Pfarrhäuser, Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude) im Rahmen eines Erbbaurechts, durch eine Entwicklung, oder durch den Verkauf der Liegenschaft in eine sinnvolle Nachnutzung zu bringen. Voraussetzung zur Abgabe der Liegenschaft ist, dass die Gebäude, die erhalten bleiben können, einer angemessenen Nutzung zugeführt werden. Dabei werden grundsätzlich Nutzungen wie Vergnügungsstätten (z. B. Nachtlokale, Bordelle, Spielhallen etc.) sowie durch nichtchristliche Religionsgemeinschaften ausgeschlossen.
Damit Sie sich einen Einblick in unsere Immobilienangebote verschaffen können, stellen wir Ihnen die Objekte in Steckbriefe vor. Unsere Immobilien befinden sich in den pastoralen Räumen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, Landesteil Mecklenburg.
Haben Sie Fragen, dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir nehmen Sie auch gerne in unsere Interessentenliste mit auf.
Bei Interesse, Anmerkungen und Rückfragen sowie für weitere Informationen zu unseren Immobilienangeboten wenden Sie sich gerne an Frau Nina Dukart.