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Gremien auf Bistumsebene

Veröffentlicht am: 6. März 2024
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Auf Bistumsebene gibt es zahlreiche Gremien, Kommissionen und Räte, die eigenständig oder eingebunden in die erzbischöfliche Verwaltung arbeiten.

  • Abteilungsleitungskonferenz (ALK)

    Die Abteilungsleitungskonferenz ist eine Beratungs- und Arbeitskonferenz der Leitungen der Abteilungen und Stabsstellen sowie der Vertretungen der Katholischen Büros aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg unter Vorsitz des Generalvikars und des Verwaltungsdirektors. Die Konferenz findet in der Regel einmal im Monat im Generalvikariat statt. Erzbischof Dr. Stefan Heße nimmt einmal im Quartal an einer Sitzung teil. Neben Vernetzungs- und Kooperationsthemen wird die Tagesordnung anlassbezogen erstellt. Themenbezogen können Gäste hinzugebeten werden.

  • Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der Metropolie Hamburg

    Seit Oktober 2022 gibt es die Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs auf der Ebene der Metropolie Hamburg. Zur Metropolie gehören das Erzbistum Hamburg sowie die Bistümer Osnabrück und Hildesheim. Die Einrichtung der Kommission geht zurück auf eine gemeinsame Erklärung von Deutscher Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 20. April 2020. Darin werden auch die primären Aufgaben der Kommission beschrieben: Die quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese, die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Tätern und Betroffenen und die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben. Daneben können sich weitere Aufgaben und Aufträge ergeben.

    Zur Kommission gehören neben drei Vertretern des Betroffenenrates Nord und drei Vertretern der beteiligten Diözesen auch vier Personen, die von den betroffenen Landesregierungen (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Niedersachsen) vorgeschlagen worden sind.

  • Betroffenenrat Nord

    Neun Personen bilden den ersten gemeinsamen Betroffenenrat des Erzbistums Hamburg und der Bistümer Hildesheim und Osnabrück. Ein unabhängiges Auswahlgremium hat aus allen drei Bistümern die Mitglieder nach einem Bewerber-Verfahren ausgewählt. Im Frühjahr 2022 wurden die Ratsmitglieder für drei Jahre berufen. Zu den Aufgaben des Rats gehört es, die Aufarbeitung und Weiterentwicklung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt in den Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück zu begleiten und mit voranzubringen.

    Der Rat ist ein Expertengremium, das die Sicht der Betroffenen einbringt. Zudem setzt er sich für die Vernetzung von Betroffenen in den drei Bistümern ein. Dazu heißt es in der Präambel seiner Geschäftsordnung: „Der Rat fordert und fördert neue Wege in der Aufarbeitung der Verbrechen an Betroffenen und des institutionellen und persönlichen Umgangs mit ihnen. Er macht es sich zur Aufgabe, Defizite in Aufarbeitung, Intervention und Prävention offen und deutlich zu benennen und Wege der Selbstermächtigung der Betroffenen zu erschließen.“

    Drei Mitglieder des Rats sind zudem Mitglied in der „Gemeinsamen Aufarbeitungskommission der Metropolie, auch „Unabhängige Aufarbeitungskommission/UAK“ genannt.

    Der Rat ist über das aktuelle Sprecher-Team des Betroffenenrats Raphael Ohlms und Norbert Thewes erreichbar: info@betroffenenratnord.de.

    Über die Homepage www.betroffenenrat-nord.de können u.a. Hilfen zur Antragstellung für die Anerkennung des Leids, Informationen für weitere Anträge und Hilfsmöglichkeiten, Dokumente und aktuelle Veröffentlichungen eingesehen werden.

  • Caritasrat

    Der Caritasrat ist das ehrenamtliche Aufsichtsgremium des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e.V., der Caritas im Norden. Seine Mitglieder dürfen in keinem Abhängigkeits- oder Anstellungsverhältnis zur Caritas im Norden stehen. Satzungsgemäß wird der Vorsitzende des Caritasrats vom Erzbischof von Hamburg ernannt. Dr. Rembert Vaerst bekleidet das Amt seit Sommer 2020. Im Mai 2022 wurde er von Erzbischof Dr. Heße für weitere vier Jahre im Amt bestätigt. Sechs Mitglieder werden von der Vertreterversammlung für vier Jahre gewählt. Die Vertreterversammlung, die Form der Mitgliederversammlung der Caritasverbände, ist das vereinsrechtlich höchste Gremium der Caritas im Norden.

    Seit der Wahl vom 19. November 2022 besteht der aktuelle Caritasrat. Dem Caritasrat obliegt die Aufsicht und Kontrolle über den Vorstand. Im Falle einer Vakanz wählt er das neue Mitglied bzw. die neuen Mitglieder und entscheidet über vertragliche Inhalte. Näheres regeln die Paragrafen 15-18 der Satzung des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e.V. in der derzeit gültigen Fassung.

  • Diakonenrat

    Der Diakonenrat ist ein Beratungsgremium des Erzbischofs. Die Beratung bezieht sich auf alle Themen der Diakonia sowie auf alle Themen, die die Diakone im Erzbistum Hamburg betreffen. Darüber hinaus organisiert er regelmäßig Weiterbildungs- und geistliche Angebote für Diakone und ihre Ehefrauen.

    Der Diakonenrat umfasst sieben Diakone. Er wird alle fünf Jahre von allen Ständigen Diakonen, die im Erzbistum Hamburg inkardiniert sind, gewählt. Aus dem Kreis des Diakonenrats werden sodann – ebenfalls für fünf Jahre – der Diözesansprecher und sein Stellvertreter gewählt. Der Diakonenrat tagt i.d.R. viermal im Jahr, bei Bedarf häufiger. An den Sitzungen nehmen neben den Mitgliedern der Erzbischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat sowie ein Vertreter der Personalabteilung, Referat Pastorales Personal als ständige Gäste teil.

  • Dienstkonferenz der Schulleitungen im kirchlichen Dienst

    Die Schulleitungen der katholischen Schulen in Hamburg kommen sechsmal im Schuljahr zu Dienstkonferenzen zusammen. Die Dienstkonferenzen dienen der Information, Beratung und Abstimmung übergeordneter dienstlicher Angelegenheiten. Die Schulabteilung des Generalvikariats informiert kontinuierlich über laufende Entwicklungen im Bildungswesen, über Fragen der inneren und äußeren Schulentwicklung und die wirtschaftliche Situation des Bistums und des katholischen Schulwesens. Regelmäßig beraten Schulleitungen und Schulabteilung, wie die katholischen Schulen den Sendungsauftrag der Kirche in bestmöglicher Weise realisieren können. Sie stellen sich Fragen nach der Entwicklung des christlichen Profils der katholischen Schulen, der Schulpastoral und der Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In Klausurtagungen und Workshops werden diese Fragen vertieft behandelt. Einmal im Jahr kommen die Schulleitungen mit dem Generalvikar.

  • Dienstkonferenz der Religionslehrkräfte im kirchlichen Dienst

    In den Bistumsregionen kommen die Religionslehrkräfte im kirchlichen Dienst zu regelmäßigen Dienstkonferenzen im Schuljahr zusammen. Die Religionslehrkräfte werden in den Dienstkonferenzen über aktuelle Entwicklungen im Bistum, in der Religionspädagogik und in Bezug auf den Religionsunterricht informiert. Übergeordnete Fragestellungen werden gemeinsam beraten und mitunter auch miteinander abgestimmt. Anliegen von übergeordneter Tragweite werden von den Religionslehrkräften in die Dienstkonferenzen eingebracht und mit Vertreterinnen und Vertretern der Abteilung Schule und Hochschule besprochen, die die Dienstkonferenzen auch organisiert und moderiert. Thematisch im Blick ist in den Dienstkonferenzen nicht zuletzt regelmäßig die Zukunft des Religionsunterrichts, die Situation von Religionslehrkräften im Kirchendienst an ihren jeweiligen Einsatzorten und allgemeine kirchliche Entwicklungen.

    Die Religionslehrkräfte repräsentieren Kirche im Erzbistum Hamburg in den staatlichen Schulen und kommen dort Tag für Tag in Berührung mit den Fragen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen.

  • Dienstkonferenz der Pfarreileitungen

    Die Dienstkonferenz der Pfarreileitungen setzt sich zusammen aus den leitenden Pfarrern und Pfarreileitungen der 28 Pfarreien des Erzbistums Hamburg. Das Gremium ist ein beratendes Organ und tagt unter der Leitung des Erzbischofs einmal im Quartal. Weitere feste Mitglieder sind der Weihbischof, der Generalvikar sowie der Personalreferent. In den Sitzungen erfolgen Informationsaustausch und Beratung über aktuelle Themen aus den Pfarreien, der Bistumsleitung und der Verwaltung. Themenspezifisch nehmen Referenten der einzelnen Bereiche als Gäste teil. Des Weiteren ist die Dienstkonferenz der Pfarreileitungen eine wichtige Schnittstelle zwischen pastoraler Praxis und dem Generalvikariat.

  • Diözesanpastoralrat (DPR)

    Im Diözesanpastoralrat kommen Frauen und Männer aus unseren Pfarreien zusammen unter anderem mit Vertreter_innen aus den Bereichen Jugend und Caritas, aus den Vereinen und Verbänden, aus dem Priesterrat, der Berufsgruppen der Pastoral- wie der Gemeindereferent_innen, Mitarbeiter_innen aus dem Generalvikariat und schließlich auch mit der Bistumsleitung.

    Der Diözesanpastoralrat hat die wichtige, kirchenrechtlich vorgesehene Aufgabe, den Erzbischof in pastoralen Fragen zu beraten. Er repräsentiert verschiedene Dimensionen pastoralen Arbeitens und Wirkens im Erzbistum Hamburg und ist das höchste Laienberatungsgremium des Erzbischofs. Der aktuelle Diözesanpastoralrat hat sich am 26.11.2022 konstituiert. Es gilt das Gesetz über den Diözesanpastoralrat im Erzbistum Hamburg.

  • Frauenforum

    Das Frauenforum ist ein Zusammenschluss von Frauen aus unterschiedlichen (kirchlichen) Kontexten und versteht sich als Netzwerk von ehrenamtlich engagierten und hauptberuflichen Frauen in unserer Diözese. Das Frauenforum hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Perspektive von Frauen in der katholischen Kirche und in unserem Bistum in Diskurse auf verschiedenen Ebenen innerhalb und außerhalb der kirchlichen Strukturen einzubringen sowie die Positionen aus dem Netzwerk an die Bistumsleitung heran zu tragen. Das Frauenforum vernetzt, informiert und bietet die Mitarbeit zu verschiedenen inhaltlichen Themen über Arbeitsgruppen.

    Konstituiert hat sich das Frauenforum im Herbst 2021 und wird durch ein gewähltes Sprecherinnenteam, derzeit aus fünf Frauen bestehend, vertreten. Das Frauenforum trifft sich 2-3 im Jahr.

  • Gesamtelternvertretung (GEV)

    Die Vorsitzenden bzw. zuständigen Vorstände der Elternräte bilden die Gesamtelternvertretung (GEV) an den katholischen Schulen in Hamburg. An den Sitzungen der Gesamtelternvertretung nimmt in der Regel die Leitung der Schulabteilung im Generalvikariat teil. Die stellvertretenden Vorsitzenden bzw. weiteren Vorstände der Elternräte können ebenfalls an den Sitzungen teilnehmen. Die Gesamtelternvertretung soll die Verbindungen zwischen den einzelnen Elternräten pflegen, sich mit grundsätzlichen Fragen des Schulwesens befassen und vornehmlich solche Angelegenheiten beraten, die das katholische Schulwesen in Hamburg betreffen. Sie wählt aus ihrer Mitte ein Sprecherteam, dass Sitzungen vorbereitet und die Gesamtelternvertretung nach außen vertritt. Die Schulabteilungsleitung unterrichtet die Gesamtelternvertretung regelmäßig über die Entwicklungen der katholischen Schulen in Hamburg, insbesondere über deren wirtschaftliche Situation, ihren Haushalt und die Verwendung der Mittel aus dem Aufkommen des Schulgeldes. Der Gesamtelternvertretung steht in diesem Zusammenhang das Recht auf Beratung bei Änderungen des Schulgeldes und des Verwendungsverfahrens zu.

    Die Gesamtelternvertretung tritt wenigstens zweimal im Jahr zusammen. Sie hat einmal im Jahr einen Austausch mit dem Erzbischof und mit dem Generalvikar zu Fragen der Entwicklung des Bistums und des Bildungswesens.

  • Gesamtschülervertretung (GSV)

    Die Schulsprecherinnen und Schulsprecher und weitere gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft jeder katholischen Schule in Hamburg bilden die Gesamtschülervertretung der katholischen Schulen (GSV). Die Gesamtschülervertretung tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, um sich mit grundlegenden Fragen des katholischen Schulwesens zu befassen und Kontakte zu den je anderen Schülervertretungen zu pflegen. Die Gesamtschülervertretung wird in ihrer Arbeit durch die Schulabteilung im Generalvikariat unterstützt, die Schulabteilungsleitung berichtet regelmäßig über laufende Entwicklungen. Einmal im Jahr trifft sich die Gesamtschülervertretung mit dem Erzbischof und dem Generalvikar zum Austausch über die Entwicklung im Erzbistum und im Bildungsbereich. In ihrer Arbeit setzt die Gesamtschülervertretung regelmäßig neue Akzente, mit Projekten, Events und Kampagnen, so zum Beispiel für "Ökologie und Nachhaltigkeit - Bewahrung der Schöpfung" oder "Anerkennung von Vielfalt".

  • Konsultorenkollegium

    Das Konsultorenkollegium ist ein vom Diözesanbischof auf Grundlage des Kirchenrechtes zu ernennendes Gremium, das aus 6-12 Priestern besteht und unter dem Vorsitz des Diözesanbischofs steht. Nach der Partikularnorm der DBK kann das Domkapitel als Konsultorenkollegium fungieren, was im Erzbistum Hamburg der Fall ist.
    Dem Konsultorenkollegium kommen verschiedentliche Aufgaben zu im Fall des Ausscheidens des Diözesanbischofs (Sedisvakanz)

    • Es hat Anhörungsrechte bei der Besetzung des Bischöflichen Stuhls
    • Es hat Zustimmungsrechte während der Sedisvakanz, was die Enthebung des Generalvikars betrifft 
    • Das Konsultorenkollegium leitet die Diözese bei Sedisvakanz, ernennt und wählt einen Diözesanadministrator. Hierfür verfügt es über weitereichende Kompetenzen rund um die Organisation des Bistums bis zur Einführung eines neuen Diözesanbischofs .

    Ein weiterer Bereich sind die vermögensbezogenen Beteiligungsrechte. Bei Akten der außerordentlichen Vermögensverwaltung über Diözesanvermögen (z.B. Verkauf von Immobilien oder Grundstücken) muss das Konsultorenkollegium zustimmen. Auch wenn wichtige Verwaltungsakte von größerer Tragweite erfolgen, hat das Konsultorenkollegium ein Anhörungsrecht.

  • Konferenz der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache (GKaM)

    Die Katholiken anderer Muttersprache haben einen Anteil von fast 40% an der Gesamtzahl der Katholiken im Erzbistum Hamburg. In den zurzeit 29 GKaM (Stand März 2024) werden regelmäßig Gottesdienste in 25 Sprachen gefeiert. Um diese wichtige Personengruppe angemessen zu vertreten, werden von jeder GKaM jeweils zwei Personen in die Konferenz der Vertreterinnen und Vertreter der GKaM entsandt. Diese Konferenz trifft sich mindestens einmal pro Halbjahr, um wesentliche Themen, die das Erzbistum betreffen, zu besprechen. An diesen Treffen nehmen regelmäßig Gäste teil, die über die verschiedenen Themen und Entwicklungen im Erzbistum informieren.

    Eine wichtige Aufgabe der Konferenz der Vertreterinnen und Vertreter der GKaM ist die Wahl von drei Vertreterinnen oder Vertretern aus den GKaM für den Diözesanpastoralrat. Von diesen drei Gewählten hat eine Person gleichzeitig einen Sitz im Vorstand des DPR.

  • Kommission für Medizin- und Gesundheitsethik

    Die Kommission für Medizin- und Gesundheitsethik im Erzbistum Hamburg ist ein Gremium mit fachlicher und praktischer Expertise in den Bereichen Ethik und Gesundheitsethik, Medizin und Pflege, Theologie, Beratung und Seelsorge sowie der Rechtswissenschaft und besteht seit über 15 Jahren. Sie nimmt Stellung zu ethischen Fragen und Herausforderungen. Mit ihrer Arbeit leistet sie einen Beitrag zur Weiterentwicklung einer ethischen Kultur in den Gesundheitseinrichtungen im Erzbistum Hamburg sowie zur Bildung eines entsprechenden Problembewusstseins in allen Bereichen kirchlichen Lebens im Erzbistum. Der fachliche und Disziplinen übergreifende Austausch findet eine Öffentlichkeit in Fachtagen sowie Gesprächsrunden für Klinikleitungen und eröffnet dadurch Gesprächs- und Begegnungsräume im Erzbistum.

    Darüber hinaus berät die Kommission den Erzbischof. Die Expertise einzelner Mitglieder wird immer wieder von katholischen Institutionen im Kontext von Fortbildungsveranstaltungen und gesundheitsethischen Fragestellungen angefragt.

    Kommission für Medizin- und Gesundheitsethik (KMGE)

  • Beraterstab des Erzbischofs/Kommission für Fragen des sexuellen Missbrauchs

    Entsprechend der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)“ der Deutschen Bischofskonferenz wurde ein ständiger Beraterstab/Kommission eingerichtet. Ihm gehören im Erzbistum Hamburg an: die unabhängigen Ansprechpersonen, die diözesanen Präventions- und Interventionsbeauftragten sowie Personen mit psychiatrisch-psychotherapeutischem, pastoralem, juristischem sowie kirchenrechtlichem Sachverstand und Kompetenz in der Arbeit mit Betroffenen.

    Die Kommission tritt mehrmals im Jahr in nichtöffentlicher Sitzung zusammen, um Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch zu besprechen (z. B. im Bereich der Prävention und Intervention) und den Erzbischof bzw. Generalvikar bei konkreten Vorgängen zu beraten.

    Beraterstab des Erzbischofs / Kommission für Fragen des sexuellen Missbrauchs

  • Liturgiekommission

    Die Liturgiekommission des Erzbistums Hamburg wurde gemäß Artikel 45 der Konstitution über die heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium“ im Erzbistum Hamburg durch den Erzbischof eingesetzt. Aufgabe der Liturgiekommission ist die Förderung des liturgischen Lebens und der liturgischen Bildung in allen Fragen der Liturgie, der Kirchenmusik, der sakralen Kunst und des Kirchbaus im Erzbistum Hamburg in der Verantwortung des Erzbischofs. So erarbeitet sie beispielsweise Hilfsmittel und Handreichungen und ergreift Initiativen zur liturgischen Bildung. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Kommission bei Umbauten von Kirchenräumen durch Beratung und Begleitung der Änderungen beteiligt.

    Die Liturgiekommission ist in die drei ständigen Arbeitsgruppen Liturgie, Kirchenmusik und Sakrale Kunst & Bau gegliedert, der jeweils drei bis fünf Personen angehören. Diese sind haupt- oder ehrenamtlich im Erzbistum Hamburg tätig. Neben der Liturgiewissenschaft ist die Expertise im Bereich der Kunst(-geschichte), Kirchenmusik, Architektur oder dem Gold- und Silberschmiedehandwerk von Bedeutung. Der Liturgiekommission gehören sämtliche Mitglieder der ständigen Arbeitsgruppen an.




  • Metropolitankapitel (Domkapitel)

    Das Metropolitankapitel (Domkapitel) ist das leitende Gremium an katholischen Bischofskirchen. Ist die Bischofskirche Sitz eines Erzbischofs oder Metropoliten, wird das Domkapitel auch als Metropolitankapitel bezeichnet.

    Vorsitzender des Domkapitels ist der Dompropst, der das Kapitel nach außen vertritt und die Kapitelssitzungen leitet. Das Domkapitel unterstützt den Bischof in der Leitung und Verwaltung des Bistums. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, nach dem Amtsverzicht oder Tod eines Bischofs den neuen Bischof zu wählen.

  • Missio-Canonica-Kommission

    Die Missio-Canonica-Kommission tritt zusammen, wenn Bedenken bestehen, die Missio Canonica oder die kirchliche Unterrichtserlaubnis zu erteilen. Oder wenn Gründe vorliegen, eine verliehene Missio Canonica oder kirchliche Unterrichtserlaubnis zu entziehen. Das Verfahren hierzu regelt die Missio-Canonica-Ordnung des Erzbistums Hamburg.

    Die Missio-Canonica-Kommission ist bistumsübergreifend und wird durch die Ortsordinarien der (Erz-)Diözesen Berlin, Hamburg, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg eingerichtet. Ihr gehören eine Vertretung der betroffenen (erz-)bischöflichen Behörde – für Hamburg ist dies die Schulabteilungsleitung, drei Religionslehrkräfte aus unterschiedlichen Schulstufen, ein theologischer Hochschullehrer oder eine theologische Hochschullehrerin sowie ein Jurist oder eine Juristin mit der Befähigung zum deutschen Richteramt, der oder die nicht im kirchlichen Dienst angestellt ist, an.

  • Ökumenekommission

    Die Kommission berät den Erzbischof in Fragen der Ökumene. Sie beobachtet Entwicklungen und die theologisch relevanten Themen der Ökumene. Sie fördert das ökumenische Engagement im Erzbistum Hamburg. Sie erarbeitet Vorschläge zu ökumenisch bedeutsamen Anliegen und Themen. Wesentliche Grundlagen für die Arbeit der Kommission sind: 

    • das Dekret UNITATIS REDINTEGRATIO des Zweiten Vatikanischen Konzils vom 21.11.1964,
    • das Direktorium zu Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus vom 25.3.1993,
    • die Enzyklika UT UNUM SINT vom 25.5.1995,
    • die Charta Oecumenica vom 22.4.2001,
    • der Pastorale Orientierungsrahmen für das Erzbistum Hamburg vom 3.2.2018.

    Sie fördert und stärkt die Ökumene auf dem Weg zur vollen sichtbaren Einheit der Kirche und befasst sich insbesondere mit den Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und den Mitgliedskirchen der ACK im Bereich des Erzbistums Hamburg sowie mit ökumenisch-theologischen Grundfragen und ökumenischen Zielvorstellungen.
    Die Ökumene-Kommission soll mit bereits bestehenden ökumenischen Einrichtungen oder Werken zusammenarbeiten und nach Möglichkeit deren Hilfe in Anspruch nehmen.
    Sie soll besonders die Beziehungen zu den Pfarreien, den kategorialen Diensten und ökumenisch verantworteten Seelsorgebereichen sowie zu den geistlichen Gemeinschaften und Vereinigungen pflegen und sie in ihren ökumenischen Initiativen in engem Kontakt mit dem Erzbischof und dem Ökumenebeauftragten unterstützen.

  • Pastoralkonferenz (Pako)

    Die Pastoralkonferenz (PaKo) analysiert pastoralstrategische Themen der Kirchenentwicklung mit dem Interesse, mögliche Handlungsspielräume seitens des Erzbischöflichen Generalvikariats auszuloten und diesen Entwicklungen entsprechende Prozesse zu initiieren. Jede der etwa neun Sitzungseinheiten eines Jahres steht dabei unter einem Schwerpunktthema wie zum Beispiel „Innovation“, „Kirchenaustritt“ oder „Synodalität“. Neben dem Erzbischof, Weihbischof und Generalvikar nehmen Vertreter_innen der Abteilungen KiTa, Medien, Pastorale Dienststelle, Pfarreien und Schule/Hochschule, der Diözesancaritasdirektor sowie ein_e Pfarrseelsorger_in teil. Themenbezogen werden auch Fachreferent_innen eingeladen. Im Anschluss an die jeweiligen Sitzungen wird eine Ergebnismeldung im Intranet sowie auf dieser Website veröffentlicht.

  • Personalkonferenz (PK)

    Die Personalkonferenz berät den Erzbischof über den Einsatz der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erzbistum Hamburg und setzt die Entscheidungen des Erzbischofs um. Sie trifft sich einmal im Monat und ist nicht öffentlich. Zu dieser Konferenz gehören der Erzbischof, der Weihbischof, der Generalvikar, der Personalreferent, die Einsatzreferenten_innen im Referat Pastorales Personal und die Leitung der Pastoralen Dienststelle. 

  • Priesterrat

    Der Priesterrat ist ein kirchenrechtlich vorgesehenes Beratungsorgan des Erzbischofs. Der Priesterrat berät mit dem Erzbischof vor allen Dingen Fragen, die das Presbyterium betreffen. Der Priesterrat hat verschiedene Anhörungsrechte und ist deshalb zu beteiligen, wenn beispielsweise Pfarreien neu errichtet oder aufgelöst werden sollen, wenn Kirchen profaniert werden oder wenn die Gremienstruktur des Erzbistums verändert werden soll. Vorsitzender des Priesterrats ist der Erzbischof, daneben gibt es 16 weitere Mitglieder. Geborene Mitglieder sind die drei Dekane, der Personalreferent und der Priesterseelsorger. Gewählte Mitglieder sind drei Pfarrer, drei Pastöre, ein Kaplan, zwei Priester aus den fremdsprachigen Missionen und ein Ordenspriester. Die Amtszeit des Priesterrats beträgt fünf Jahre. Das Gremium kommt viermal pro Jahr zusammen.

  • Stiftungsrat der Bernostiftung

    Der Stiftungsrat der Bernostiftung fungiert als eine Art Aufsichtsgremium über die Stiftungsverwaltung und die Schulen der Bernostiftung. Dem Stiftungsrat gehört je katholischer Pfarrei, auf deren Gebiet sich eine Einrichtung der Stiftung befindet, ein Mitglied an, das von den vertretungsberechtigten Organen der Körperschaft dem Erzbischof zur Berufung vorgeschlagen wurde. Ein Mitglied wird gemeinsam von den Elternräten der Schulen in Trägerschaft der Bernostiftung dem Erzbischof von Hamburg zur Berufung vorgeschlagen, und vier weitere Mitglieder werden vom Erzbischof von Hamburg berufen, wobei die katholischen Pfarreien, auf deren Gebiet sich eine Einrichtung der Stiftung befindet, geeignete Kandidaten vorschlagen können. Der Stiftungsrat trifft die grundlegenden Entscheidungen über die Verwirklichung des Stiftungszwecks, insbesondere mit Blick auf die Richtlinien für die Stiftungsarbeit, die Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die Vermögensverwaltung. Gemeinsam mit der Stiftungsdirektion berät der Stiftungsrat in mehreren Sitzungen pro Jahr die Entwicklung der katholischen Schulen in Mecklenburg und Schleswig-Holstein.

  • Stiftungsrat der Katholischen Förderstiftung für sozialpädagogische Fachkräfte

    Die Katholische Förderstiftung für sozialpädagogische Fachkräfte im Erzbistum Hamburg wurde im Jahr 2010 gegründet. Ihr Ziel ist die Förderung von sozialpädagogischen Fachkräften in Ausbildung und Studium und damit verbunden die Verbesserung der Personalsituation in den katholischen Kitas. Das wichtigste Anliegen der Förderstiftung ist somit die Nachwuchswerbung für sozialpädagogische Berufe sowie die Förderung ihrer Aus- und Weiterbildung.

    Der Stiftungsrat ist ein Gremium der Stiftung, das die grundlegenden Entscheidungen über die Verwirklichung des Stiftungszweckes trifft.

    Stiftungsrat der Katholische Förderstiftung für sozialpädagogische Fachkräfte im Erzbistum Hamburg

  • Stiftungsrat Erzbischöfliche Stiftung Lübecker Märtyrer

    Die im September 2012 errichtete Erzbischöfliche Stiftung Lübecker Märtyrer hat zahlreiche Aufgaben. Sie pflegt das Gedenken an die Lübecker Märtyrer in spiritueller, liturgischer und ökumenischer Hinsicht und entwickelt es weiter. Ferner verwaltet sie den ihr anvertrauten Nachlass der Lübecker Märtyrer und unterhält ein wissenschaftliches Archiv zum Themenfeld Lübecker Märtyrer sowie Kirchen und Nationalsozialismus. Die Stiftung ist außerdem Trägerin der Gedenkstätte Lübecker Märtyrer, der besucherstärksten Gedenkstätte in Schleswig-Holstein mit mehr als 10.000 Besucherinnen und Besuchern im Jahr. Aufgabe der Stiftung ist es aber auch, nach vorn zu schauen und zum Beispiel ihren Beitrag zur politischen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen beizutragen. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftung erfolgt in ökumenischer Verbundenheit

    Der Stiftungsrat verwirklicht den Stiftungszweck, legt die Grundsätze der Arbeit der Stiftung fest und erfüllt die ihm gemäß dieser Satzung übertragenen Aufgaben.

    Stiftungsrat der Erzbischöflichen Stiftung Lübecker Märtyrer

  • Stiftungsrat Katholisches Trauerzentrum und Kolumbarium St. Thomas Morus in Hamburg

    Tote begraben und Trauernde trösten – diese Werke der Barmherzigkeit sind Grundaufgaben christlicher Gemeinden und wichtige Ziele der Pastoral. Daher wurde im August 2012 unter dem Namen Katholisches Trauerzentrum und Kolumbarium St. Thomas Morus in Hamburg eine nach kirchlichem Recht selbstständige Stiftung mit öffentlicher Rechtspersönlichkeit errichtet. Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. Er verwaltet das Vermögen der Stiftung. Mit Blick auf das Oktober 2016 eingeweihte Katholische Trauerzentrum und Kolumbarium regelt er die betreffenden finanzielle Belange und steuert die pastoralen Aktivitäten. Dem Stiftungsrat obliegen Dienst- und Fachaufsicht über den Leiter des Trauerzentrums, der den Stiftungsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützt. Die nichtöffentlichen Sitzungen des Stiftungsrats finden im Abstand von etwa vier Wochen statt.

    Stiftungsrat der Erzbischöflichen Stiftung Katholisches Trauerzentrum und Kolumbarium St. Thomas Morus in Hamburg

  • Vergabeausschuss Innovationsfonds

    Der „Fonds für innovative pastorale Projekte - Geld und Segen“ wurde im Januar 2023 eingerichtet und stellt über einen Zeitraum von 4 Jahren insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld sollen innovative pastorale Projekte im Norden gefördert werden. „Die Welt ist voller guter Ideen. Mit dem pastoralen Innovationsfonds wollen wir die Menschen unterstützen, die etwas Neues in unserer Kirche ausprobieren wollen.“ (Generalvikar P. Sascha-Philipp Geißler SAC) Projektanträge mit innovativen Ideen und Umsetzungen, die bewährte Routinen in produktiver Weise unterbrechen, können alle Katholiken_innen im Erzbistum Hamburg, die mindestens 16 Jahre alt sind, einreichen. Der Pastorale Orientierungsrahmen für das Erzbistum Hamburg (POR)  soll mit den innovativen pastoralen Projekten umgesetzt werden. Die Kriterien, die zur Bewilligung eines Projektantrages durch den Vergabeausschuss erfüllt sein müssen, sind dem POR entnommen und maßgebend für die Förderfähigkeit.

    Der Vergabeausschuss besteht aus 6 ehrenamtlich und 3 hauptamtlich tätigen Mitgliedern aus allen drei Landesteilen des Erzbistums und entscheidet an drei Stichtagen im Jahr über die bis dahin eingegangenen Anträge.

  • Wirtschaftsrat

    Der Wirtschaftsrat ist der nach can. 492 § 1 des Codex Iuris Canonici (CIC) eingesetzte Vermögensverwaltungsrat für das Erzbistum Hamburg. Ihm obliegen zum einen haushaltsbezogene Aufgaben wie insbesondere die Beschlussfassung des Diözesanwirtschaftsplanes auf der Grundlage der vom Erzbischof vorgegebenen Schwerpunktsetzungen, Eckpunkte oder Richtlinien (can. 493 Halbsatz 1 CIC) und die Billigung des Jahresabschlusses. Zum anderen ist der Wirtschaftsrat vermögensrechtliches Beispruchsorgan (Konsultationsorgan) nach den Regelungen des Buches V des CIC (Kirchenvermögen). Im Rahmen der inneren Organisation des Wirtschaftsrates werden die Beispruchsrechte durch einen der vier Ausschüsse des Wirtschaftsrates – durch den Konsultationsausschuss – wahrgenommen. Bei den anderen Ausschüssen handelt es sich um den geschäftsführenden Ausschuss, den Anlageausschuss (Vermögensanlage) und den Erlassausschuss (Kirchensteuern).

    Der Wirtschaftsrat setzt sich neben dem Erzbischof als Vorsitzendem aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern sowie aus zwei ständigen Gästen zusammen: Stimmberechtigte Mitglieder sind je Pfarrei ein nicht hauptamtliches Mitglied, drei Priester aus der Mitte der Mitglieder des Priesterrates und der Dienstkonferenz der Pfarrer, ein bis drei nichthauptamtliche Mitglieder aus der Vertreterversammlung des Caritasverbandes für das Erzbistum Hamburg e. V. sowie bis zu drei vom Erzbischof nach freiem Ermessen ernannte hauptamtliche Mitglieder. Zu den beratenden Mitgliedern gehören neben dem Generalvikar, dem Verwaltungsdirektor und der stellvertretenden Verwaltungsdirektorin die jeweiligen Abteilungsleitungen sowie der Diözesancaritasdirektor. Ständige Gäste sind der Pressesprecher des Erzbistums Hamburg und ein Vorstandsmitglied der DiAG-MAV.

    Der Wirtschaftsrat tagt mindestens zweimal jährlich. Bewährt hat sich eine Sitzungsfrequenz von vier Sitzungen im Jahr, um zu den anstehenden Wirtschaftsthemen zu beraten.

    In Zukunft werden Sie sich auf dieser Seite über die Arbeit des Wirtschaftsrates informieren können. Beachten Sie die untenstehende Liste der Mitglieder des Wirtschaftsrates.* Für Fragen zur Arbeit des Wirtschaftsrates wenden Sie sich gern per Mail an buero-verwaltungsdirektor@erzbistum-hamburg.de.

    Ordnung für den Wirtschaftsrat des Erzbistums Hamburg 0.19 MB
    Wirtschaftsrat des Erzbistums Hamburg 0.19 MB
    Zusammensetzung des Wirtschaftsrates 0.58 MB

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