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Gottesbezug in der Landesverfassung: Gerade jetzt!

Erzbischof Stefan Heße: „Gottesbezug ist richtig und wichtig“

Veröffentlicht am: 10. Oktober 2025
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Angesichts der geplanten Debatte über Veränderungen in der Landesverfassung wirbt ein großes interreligiöses Bündnis für die Aufnahme eines Gottesbezuges in die Präambel.
Eine gemeinsame Werteformel in der Verfassung kann religiöse und auch nicht religiöse Menschen zusammenbringen. Denn: Ein Gottesbezug ist kein Glaubensbekenntnis, sondern im Sinne einer Demutsformel Ausdruck dafür, dass der Mensch fehlbar und nicht das Maß aller Dinge ist. Wir wünschen uns vom Parlament, die Debatte über den Gottesbezug wieder aufzunehmen und über einen Gottesbezug abzustimmen.
Eine Formulierung, die niemanden ausgrenzt und so formuliert ist, dass Menschen in aller Unterschiedlichkeit in sie einstimmen können, ist für eine pluralistische Gesellschaft, die auf den Grundwerten unseres Grundgesetzes basiert, angemessen. 

Der Erzbischof von Hamburg, Dr. Stefan Heße, sagt dazu:
„Ich halte es nach wie vor für richtig und wichtig, in der Landesverfassung einen Gottesbezug zu haben - gerade jetzt! Das große Bündnis stimmt mich zuversichtlich. In der Demokratie bleibt der Ort der höchsten Macht frei! Alle Menschen sind ihm zugeordnet und mit je gleicher Würde ausgestattet. Das ist der wichtigste Grundsatz für die Menschen in Schleswig-Holstein und weltweit.“

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