Zum Zwischenbericht 2024/2025 der Gemeinsamen Aufarbeitungskommission bezüglich sexuellen Missbrauchs in der Metropolie Hamburg (UAK Nord) vom 27.10.2025 nimmt Generalvikar P. Sascha-Philipp Geißler SAC für das Erzbistum Hamburg wie folgt Stellung:
„Gemeinsam mit Erzbischof Dr. Stefan Heße danke ich der Aufarbeitungskommission (UAK Nord) für ihr Wirken in den vergangenen drei Jahren und für den zweiten Zwischenbericht, der heute vorgelegt wurde, sowie für den als Anhang beigefügten Bericht des Betroffenenrates Nord „Metropolie Hamburg – Eine Metropolie der drei Geschwindigkeiten“.
Wir begrüßen ausdrücklich und teilen die Einschätzung, dass in den vergangenen anderthalb Jahren, seit dem ersten Zwischenbricht der UAK Nord, Fortschritte in der Zusammenarbeit erzielt werden konnten, weshalb wir auch der weiteren Amtszeit optimistisch entgegensehen und unsere Bereitschaft erneuern, zu bestmöglicher Entwicklung beizutragen. Dabei sind uns neben dem, was bereits gut auf dem Weg ist, auch Schwachpunkte bewusst. Wir danken dafür, darauf aufmerksam gemacht zu werden.
Die Zusammenarbeit mit der UAK Nord und dem Betroffenenrat war bislang auch in unserer Wahrnehmung komplex und mitunter sehr herausfordernd. Umso dankbarer sind wir, dass inzwischen eine Hamburger Regionalgruppe in der UAK Nord eingerichtet werden konnte. Hier wurde es möglich, über das nach wie vor nicht entschiedene Datenschutzthema hinaus erste Linien anzudenken, z. B. im Blick auf Ableitungen aus der „Mecklenburg-Studie“ und der „Osnabrücker Studie“ für die konkrete Aufarbeitung im Erzbistum Hamburg, auch in der Fläche und den Strukturen und mit den Menschen unserer Diözese. Daran wird - wie im Zwischenbericht ausgeführt - weiter zu arbeiten sein, wie auch am Format einer „Hamburger Studie“, die Taten ab der Zeit der Bistumsgründung 1995 in den Blick nimmt. Dass Erzbischof Dr. Heße eine solche Studie befürwortet, und sich von ihr Erkenntnisgewinne erhofft, hat er bereits bei der UAK Nord und beim Betroffenenrat Nord ausgedrückt.
Ergebnisse der beiden bisherigen Studien wurden bereits in die Weiterentwicklung der Bereiche Prävention und Intervention unserer Stabsstelle sowie in deren Arbeit eingespeist, z. B. bei der Entwicklung und Fortschreibung der Institutionellen Schutzkonzepte, sowie in Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche und die Ausbildung von Multiplikator_innen. Die Stabsstelle „Prävention, Intervention, Aufarbeitung“, seit April 2025 unter Co-Leitung von Frau Westendorf und Frau Kottmann, arbeitet im Rahmen der uns möglichen Ressourcen auch an personeller Entwicklung, hier insbesondere im Bereich Präventionsschulungen sowie Betroffenenbegleitung, für die wir eine eigene Stellenausschreibung vorbereiten. Die Stabsstelle wird wie schon bisher für Anliegen Betroffener ansprechbar sein und bei Bedarf Hilfe vermitteln. Auch die Begleitung beschuldigter Personen und schuldig gewordener Täter wird bereits weiterentwickelt, auch hier wird personell und inhaltlich nachgebessert werden. Über die die Tätigkeiten der Stabstelle unterrichten seit 2023 jährliche Berichte. Der für das Jahr 2024 ist heute Mittag veröffentlicht worden. (www.praevention-erzbistum-hamburg.de)
Mit Spannung erwarten wir das Urteil des Interdiözesanen Datenschutzgerichtes in Bonn, bei dem über das von der UAK Nord gegen die kirchliche Datenschutzaufsicht angestrebte Verfahren entschieden werden soll. Das Erzbistum Hamburg vertritt bis auf weiteres – entsprechend unserer Auffassung des kirchlichen Datenschutzrechtes, wie sie von der für uns zuständigen Datenschutzaufsicht auch bestätigt wurde – den Standpunkt, dass die UAK Nord selbst für die Verarbeitung etwa offengelegter Daten verantwortlich ist und dass die Einwilligung Betroffener in die Offenlegung und Verarbeitung ihrer Daten und somit ihrer Geschichten unverzichtbar ist, selbst, wenn das Aufarbeitungsinteresse der Institution Kirche dem nachzuordnen wäre und sich einschränkend auf die Qualität der Aufarbeitung auswirken würde. Wir sehen darin keine Behinderung der Aufarbeitung, sondern priorisieren das Recht Betroffener, selbst über eine Offenlegung ihrer Daten zu entscheiden. Die Vorbereitungen dafür, entsprechend der von der UAK Nord zur Verfügung gestellten Systematik, ist unsererseits abgeschlossen, wie wir der UAK Nord bereits bekannt gegeben haben.
Für die beginnende zweite Amtszeit der Aufarbeitungskommission und des Betroffenenrates Nord wünsche ich mit Erzbischof Dr. Heße den Mitwirkenden alles Gute sowie Kraft und Segen."