Anlässlich der Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag über Änderungen im Ladenöffnungszeitengesetz, mit denen der Betrieb von vollautomatisierten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geregelt werden soll, kritisieren das Erzbistum Hamburg und ver.di-Nord die Pläne:
Beate Bäumer, Leiterin des Katholischen Büros Schleswig-Holstein: „Die Markttreffs sind wirklich ein Gewinn für die Dörfer in Schleswig-Holstein, aber anzunehmen, dass allein die Öffnung einer vollautomatisierten Verkaufsstelle am Sonntag zwischen 0.00 Uhr und 24.00 Uhr die Attraktivität des ländlichen Raumes eklatant steigern würde, ist abenteuerlich. Immerhin können alle Verkaufsstellen schon jetzt von montags 0.00 Uhr bis samstags 24.00 Uhr geöffnet sein. Eine Gesetzesänderung und damit die weitere Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes damit zu begründen, ist billig.“
Bert Stach, Landesbezirksfachbereichsleiter Handel bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Dieser Gesetzentwurf wird zu einer weiteren Wettbewerbsverschärfung bei der Sonntagsarbeit führen. Dadurch steigt der Druck auf Unternehmen, die Personal beschäftigen und infolgedessen Umsätze verlieren könnten. Personallose Supermärkte haben durch diesen Gesetzesentwurf einen unangemessenen doppelten Wettbewerbsvorteil. Unsere Kritik bezieht sich ausschließlich auf die Sonntagsöffnung. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag bereits komplett freigegeben und eine Digitalisierung ist dann zu begrüßen, wenn auch endlich die Beschäftigten davon profitieren.
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang die Frage zu stellen, ob die sogenannte „Bäderregelung“ noch zeitgemäß ist? Vollautomatisierte Geschäfte könnten den Zweck dieser Regelung – die Versorgung von Touristinnen und Touristen mit Waren des täglichen Bedarfs – erfüllen.“