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Erzbischöfe: „Der Sonntag ist kein Alltag und darf es auch nicht werden“

Heße und Koch befürworten Normenkontrollklage der Gewerkschaft ver.di

Veröffentlicht am: 11. April 2025
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P. Weidemann/ pfarrbriefservice.de

Die Erzbischöfe von Hamburg und Berlin, Dr. Stefan Heße und Dr. Heiner Koch, befürworten die von der Gewerkschaft ver.di beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald heute (Freitag, 11. April 2025) eingereichte Normenkontrollklage gegen die kürzlich in Kraft getretene Öffnungszeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern. „Mit der neuen Verordnung werden die Ladenöffnungszeiten sonntags enorm ausgeweitet – zu weit aus unserer Sicht. Das widerspricht dem im Grundgesetz garantierten Schutz des Sonntags. Nicht nur Christinnen und Christen sehen darin eine Bedrohung des Sonntags, sondern für alle droht der Verlust wenigstens eines zuverlässig freien Tages in der Woche. Der Sonntag ist kein Alltag und darf es auch nicht werden“, appellieren Heße und Koch.

In Anhörungen zur Entstehung der neuen Verordnung haben beide Erzbistümer ihre Einwände mehrfach erklärt und unter anderem darauf hingewiesen, dass bereits 2011 per Gericht die damals geltende Bäderverkaufsverordnung gekippt worden ist. „Die nun geltende Verordnung stellt unserer Meinung nach, das Regel-Ausnahme-Verhältnis auf den Kopf, sowohl bei der Auswahl und Anzahl der anerkannten Orte mit Sonderöffnungszeiten als auch bei den Öffnungszeiträumen selbst. Unserer Ansicht nach fehlen in der Verordnung auch klare Kriterien, die ein Tourismusaufkommen definieren und welche Waren eingekauft werden dürfen.“  

Die Öffnungszeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Ende Februar 2025. Die Verordnung soll eine Öffnung von Läden an Sonn- und Feiertagen in touristischen Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr regeln.

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