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Erzbischof schreibt Bundestagsabgeordneten zur Suizidassistenz

Heße: „Sich für seinen Lebenswunsch nicht rechtfertigen müssen“

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat den norddeutschen Bundestagsabgeordneten in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur Regulierung der Suizidassistenz geschrieben. Drei Gesetzentwürfe stehen dazu am Donnerstag, 6. Juli, im Bundestag zur Debatte und Abstimmung. Heße bittet die Abgeordneten in seinem Schreiben, sich für eine Beratung im Regelsystem einzusetzen und eine Verpflichtung zur Suizidhilfe auszuschließen.

In der Beratung müsse es um mehr gehen als nur darum, ob der Wunsch nach Suizidassistenz nachhaltig und aus freiem Willen getroffen sei, so der Erzbischof. In der Seelsorge und in den caritativen Einrichtungen zeige die Erfahrung, dass es sich im Gespräch gut ergründen lasse, was einen Menschen in so tiefe Not bringe, dass er nur noch den Tod als Ausweg sehe. Oft bewirke die Erfahrung von Nähe und Beistand schon entscheidende Erleichterung. „Der Bitte nach Hilfe beim Suizid muss daher zuerst und vor allen Dingen durch ein aktives, unvoreingenommenes Zuhören und mit Zuwendung begegnet werden", schreibt der Erzbischof. Der Leidende dürfe die Erfahrung machen, keine Last, sondern stets ein erwünschtes Geschöpf Gottes zu sein.

Weiter ist es nach Ansicht Heßes erforderlich, den Menschen „einen Schutzraum für das Leben" zu bieten. Niemand dürfe in die Situation kommen, sich angesichts eines bestimmten Gesundheitszustands für seinen Lebenswunsch rechtfertigen zu müssen.


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