
Der Wirtschaftsrat
Zum 1. Juli 2018 wurden die finanzbezogenen Gremien des Erzbistums neu geordnet und der Wirtschaftsrat (kurz: WiR) gegründet. Der WiR löst den DVVR und den Kirchensteuerrat sowie den Anlageausschuss und Erlassausschuss ab. Die Mitglieder des WiR sind erfahrene gläubige Personen, die sich in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen sehr gut auskennen. Sie werden für 5 Jahre ernannt. Wenn die 5 Jahre vorbei sind, können sie für weitere 5 Jahre berufen werden.
Was machen die Mitglieder des WiR?
• Sie stellen z. B. den Haushaltsplan für das Erzbistum auf
• Sie sind an der mittelfristigen Finanzplanung beteiligt
• Sie beraten bei großen, wichtigen finanziellen Fragen, die das ganze Erzbistum betreffen
Der WiR arbeitet in verschiedenen Ausschüssen und setzt sich wie folgt zusammen:
- Erzbischof und Generalvikar sowie Abteilungsleitungen des EGV und der Diözesan-Caritasdirektor als beratende Mitglieder.
- Stimmberechtigte Mitglieder:
- ein nichthauptamtliches Mitglied aus jeder Pfarrei/ jedem Pastoralen Raum
- wenigsten ein, höchstens drei nichthauptamtliche Mitglieder aus dem Diözesanpastoralrat
- ein Mitglied aus dem Priesterrat
- zwei Mitglieder aus der Dienstkonferenz der Pfarrer
- wenigstens ein, höchstens zwei Mitglieder aus der Vertreterversammlung des Diözesancaritasverbandes
- optional kommen bis zu drei durch den Erzbischof frei berufene Mitglieder hinzu
Der Pressesprecher des Erzbistums sowie der Vorsitzende des Vorstandes der DiAG-MAV sind als ständige Gäste eingeladen.