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Verwaltung

Abteilung Kindertagesstätten

Die Abteilung Kindertagesstätten übt vor dem Hintergrund des Kirchenvermögensverwaltungsgesetztes (KVVG) des Erzbistums Hamburg die Rechtsaufsicht über die Kindertageseinrichtungen aus und bearbeitet im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen anfallende anzeige- und genehmigungspflichtigen Vorgänge.

Im Rahmen der Aufsichtspflicht erfüllt die Abteilung Kindertagesstätten beratenden und unterstützenden Auftrag und sorgt für den Betrieb und die Organisation der Kindertageseinrichtungen erforderliche Rahmensetzung.

Die Aufgaben lassen sich wie folgt beschreiben:

Organisation

  • Entwicklung und Erstellung von Musterordnungen und Vereinbarungen unter Berücksichtigung von staatlichen und diözesanen Rahmenvorgaben
  • Entwicklung von Rechtsgrundlagen und Richtlinien für katholische Trägerschaften
  • Entwicklung einer innerkirchlichen diözesanen Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und Sorge um deren Umsetzung in Kooperation mit den Trägern der Einrichtungen, der Pastoralen Dienststelle und den Fachberatungen der drei Landescaritasverbände unter Berücksichtigung von bedarfsgerechten Betriebs- und Betreuungsformen
  • Entwicklung von Ablaufplänen zum Krisen- und Beschwerdemanagement

Finanzen

  • Beratung, Begleitung und Beaufsichtigung der Träger der Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Solidität und Sorge um eine auskömmliche Finanzierung durch Dritte
  • Einführung EDV-gestützter Formen der Betriebsführung sowie der Verwaltung der Kindertageseinrichtungen
  • Verantwortung für die Schlüsselzuweisung des Erzbistum Hamburg für die Kitas
  • Unterstützen des Trägers bei und Führen von Verhandlung im Auftrag des Trägers mit öffentlichen Stellen
  • Bearbeiten von vermögensrechtlichen Angelegenheiten

Personal

  • Erarbeitung von Rahmenvorgaben für die personelle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen
  • Beratung bei der Personalentwicklung in Kooperation mit der Katholischen Förderstiftung
  • Controlling der Rahmenvorgaben und Richtlinien
  • Unterstützen bei und Erledigen von Personalangelegenheiten im Auftrag der Trägers
  • Konfliktberatung und Vermittlung bei innergemeindlichen Konflikten oder bei Konflikten mit Dritten
  • Personalsachbearbeitung und Personalverwaltung in Kooperation mit der Abteilung Personal und Finanzen
  • Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Kooperation mit der Rechtsabteilung
  • Entwicklung und Unterstützung bei der Einführung von zeitgemäßen Anwendungen und EDV-gestützten Formen des Personalmanagements, insbesondere in den Bereichen Personaleinsatz, -entwicklung und –beschaffung

Bau

  • Beratung und Begleitung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Neubau, Umbau oder Ausbau der Einrichtungen, insbesondere in Fragen von kirchenaufsichtlichen Genehmigungsverfahren und Finanzierung durch die öffentlichen Stellen

Personalbogen

Kontakt:

Erzbistum Hamburg
Abteilung Kindertagesstätten
Lange Reihe 2
20099 Hamburg

Tel.: 040 24877-426
E-Mail: madlen.schulz@erzbistum-hamburg.de

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