
Aktuelle Entwicklungen
Stand: (17.06.2021)
Auf dieser Seite halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen zum angebotenen Amtsverzichts von Erzbischof Dr. Stefan Heße auf dem Laufenden.
Info 17.06.2021: Nach Medienberichten vom Anfang der Woche erreichen das Erzbistum Anfragen, ob der von Erzbischof Heße angebotene Amtsverzicht deshalb abgelehnt sei, weil die kirchenrechtlich vorgesehene dreimonatige Frist am 18.6. ausläuft.
Dazu folgende Erklärung: Papst Franziskus hat Erzbischof Dr. Stefan Heße eine Auszeit gewährt, die nicht befristet ist. Diese Auszeit endet durch eine Entscheidung des Papstes. So lange wird Generalvikar Ansgar Thim die ordnungsgemäße Verwaltung der Diözese sicherstellen.
Weiter ist festzuhalten, dass der Erzbischof zu Gesprächen im Vatikan und mit den eingesetzten Visitatoren in Köln eingeladen war. Der Erzbischof hat diese Gespräche geführt. Von daher handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Wir erwarten das Ergebnis dieses Verfahrens und die damit zusammenhängende Entscheidung des Papstes.
Häufig gestellte Fragen
- Wann ist mit einer Entscheidung über den angebotenen Amtsverzicht des Erzbischofs aus Rom zu rechnen?
Papst Franziskus hat Erzbischof Stefan Heße auf seinen angebotenen Amtsverzicht eine erste Antwort gegeben. Papst Franziskus hat dem Erzbischof eine Auszeit gewährt. Während seiner Abwesenheit wird der Generalvikar Ansgar Thim die ordnungsgemäße Verwaltung der Erzdiözese sicherstellen. Über weitere zeitliche Perspektiven können wir aktuell nichts sagen.
- Was passiert bis zu einer Entscheidung aus Rom?
Der Erzbischof lässt seine Amtsgeschäfte ruhen, ist aber rechtlich weiter im Amt. Bis eine Entscheidung aus Rom eintrifft, übernimmt der Generalvikar sozusagen als Stellvertreter des Bischofs die Verantwortung.
- Was würde passieren, wenn der Amtsverzicht nicht angenommen würde?
Wir gehen davon aus, dass Rom die Bitte des Erzbischofs respektiert.
- Würde es nach einer Annahme des Amtsverzichts weitergehen wie bei einer Sedisvakanz im Ruhestandsfall?
Sollte der Papst die Entscheidung des Erzbischofs akzeptieren und den Amtsverzicht annehmen, dann greifen die Mechanismen und Abläufe wie bei einer Sedisvakanz. Der Weihbischof übernimmt laut Kirchenrecht die Leitung des Erzbistums, bis das Domkapitel einen Diözesanadministrator wählt. Das muss innerhalb von acht Tagen geschehen. Der Generalvikar verliert dann sein Amt. Das Amt des Verwaltungsdirektors bleibt unverändert bestehen. Für den Fall der Annahme des Amtsverzichts (sede vacante) kann es auch passieren, dass der Papst einen Apostolischen Administrator einsetzt. Dann würde die Wahl eines Diözesanadministrators durch das Domkapitel entfallen. Es ist allerdings abzuwarten, ob und wann welcher Fall wirklich eintritt.
- Was bedeutet die neue Situation für die aktuellen Prozesse (vor allem die Vermögens- und Immobilienreform) im Bistum?
Der eingeschlagene Kurs zur Sanierung, zur Immobilienreform sowie zur Umsetzung des Pastoralen Orientierungsrahmens wird fortgesetzt.
- Wie geht es mit den bereits angekündigten liturgischen Feiern des Erzbischofs weiter?
Die meisten Feiern werden von Weihbischof Horst Eberlein übernommen. Dazu zählen etwa Firmungen oder auch die Diakonenweihe, die bereits stattgefunden hat.
HINWEIS: Betroffen von sexueller Gewalt?
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