
Kirchliche Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach § 36 DVO und § 22 AVR: Die Schlichtungsstelle ist zuständig für individualrechtliche Streitigkeiten zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ersetzt nicht den Weg zum staatlichen Arbeitsgericht. Den Rahmen bzw. die Rechtsgrundlage für das Agieren der Schlichtungsstelle bietet die Ordnung über die kirchliche Schlichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Dienstverhältnissen in der Erzdiözese Hamburg (Schli-O).
Soweit ein Antrag auf Schlichtung gestellt wird, geht das Verfahren an den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Benning.
Vositzender: N.N.
Stellvertretender Vorsitzender: RiArbG Herr Wulff Benning
Geschäftsstelle:
Am Mariendom 4
20099 Hamburg
Telefon: (040) 248 77 212
Fax: (040) 248 77 281