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§ 36 DVO und § 22 AVR

Kirchliche Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach § 36 DVO und § 22 AVR: Die Schlichtungsstelle ist zuständig für individualrechtliche Streitigkeiten zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ersetzt nicht den Weg zum staatlichen Arbeitsgericht. Den Rahmen bzw. die Rechtsgrundlage für das Agieren der Schlichtungsstelle bietet die Ordnung über die kirchliche Schlichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Dienstverhältnissen in der Erzdiözese Hamburg (Schli-O).

Vositzender: Rechtsanwalt Michael Nau
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Wulf Benning

Geschäftsstelle:

Am Mariendom 4
20099 Hamburg

Telefon: (040) 248 77 212
Fax: (040) 248 77 281

E-Mail: kirchliche-gerichtsbarkeit@erzbistum-hamburg.de

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